Rechtsberatung für Vertragsrecht
Das allgemeine Vertragsrecht bezieht sich auf Regelungen, die Gültigkeit haben für alle Arten des Vertrags im Zivilrecht haben und dies innerhalb sowie auch außerhalb des BGB. Es sei denn, es trifft zu, dass spezielle Regelungen existieren, denn dann greifen natürlich diese. Somit gelten die Regelungen des allgemeinen Vertragsrechts insbesondere für den Kaufvertrag und den Werkvertrag sowie auch Mietvertrag und Dienstleistungsvertrag.
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