Rechtsberatung für Mieter und Vermieter
Mit dem Mietrechtsänderungsgesetz passt die Bundesregierung das Mietrecht den aktuellen Herausforderungen an. Insbesondere die Erleichterung von energiesparenden und klimafreundlichen Modernisierungen, ein wirksameres Vorgehen gegen Mietnomaden sowie ein verbesserter Schutz von Mietern bei der Umwandlung von Miete in Eigentum stehen bei den Neuregelungen ganz oben. Nutzen und Lasten der Mietrechtsreform werden dabei fair auf Vermieter und Mieter verteilt.
- des Abschlusses und der Beendigung von Wohnraum- und Geschäftsraummietverhältnissen
- von Räumungsklagen und deren Vollstreckung
- der Umlage und Abrechnung von Betriebskosten
- von Gewährleistungsrechten bei Mängeln der Mietsache sowie Schönheitsreparaturen
- von Mieterhöhungsverlangen
- Energetische Modernisierung
- Wirkungsvolles Vorgehen gegen das sogenannte Mietnomadentum