"Entscheidend sind immer die Fakten und viel Erfahrung; das eine kann ich feststellen - das andere garantieren!"
Ich vertrete Arbeitnehmer und Arbeitgeber in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten.
Als Fachanwalt darf sich ein Rechtsanwalt nur bezeichnen, wenn er über besondere Kenntnisse auf dem jeweiligen Rechtsgebiet verfügt, und er diese Kenntnisse sowie seine erfolgreiche Tätigkeit auf diesem Gebiete nachweist. Die Verleihung des Titels "Fachanwalt" erfolgt durch die für den Rechtsanwalt zuständige Rechtsanwaltskammer.
Neben der Prozessvertretung in allen arbeitsgerichtlichen Verfahren liegt ein besonderer Schwerpunkt meiner Tätigkeit in der Beratung, wenn es um die Aufnahme, Beendigung und Abwicklung von Dienst- und Arbeitsverträgen geht. Wir vertreten sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer und wissen durchaus unterschiedliche Interessenlagen zu berücksichtigen!
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Rechtsanwalt Peter FreyGeboren 1953 in Nagold. Studium an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung 1973 bis 1975, Abschluss als Diplom Verwaltungswirt. Studium der Rechtswissenschaften an der Eberhard Karls Universität Tübingen. Zulassung als Rechtsanwalt 1988, Rechtsanwaltskammer Stuttgart. Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 2005. |
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Als Fachanwalt für Arbeitsrecht verfüge ich über besondere Kenntnisse im Arbeitsrecht, insbesondere in den Bereichen:
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