Rechtsberatung für Erbrecht
Der Gesetzgeber hat mit bestimmen Regelungen die Erbfolge grundsätzlich geregelt. Der festgesetzte letzte Wille eines Erblassers geht jedoch der gesetzlichen Erbfolge immer vor.Dieser letzte Wille kann in unterschiedlichen Formen festgelegt werden, so etwa in einem Testament oder einem Erbvertrag. Hier beraten und unterstützen wir Sie bei der Gestaltung.
Auch bei erbrechtlichen Streitigkeiten, die von der persönlichen Betroffenheit der Beteiligten geprägt sind, unterstützen wir Sie, insbesondere bei der Geltendmachung bzw. der Abwehr von Pflichtteilsansprüchen oder erbrechtlichen Ansprüchen.
- gesetzliche Erbfolge, gewillkürte Erbfolge
- Testament, Erbvertrag, Vermächtnis
- Erbteil, Pflichtteil, Erbschein
- Erbengemeinschaft und Erbauseinandersetzung
- Erbausschlagung und Erbunwürdigkeit
- Nachlassverbindlichkeiten
- Erbschaftskauf
- Vorerbe, Nacherbe
- Testamentsvollstrecker
- Erbverzicht
- Nachlassverzeichnis
- LV beleihen statt vererben
- Schenkungssteuuer
- Zugewinngemeinschaft